15.01.2006, 11:33
Also am besten fragt Ihr mal bei MTH nach - DA wir Euch geholfen 
Kam für mich gestern auch ziemlich überraschend

MTH-Homepage schrieb:**Alle Anfragen (auch für andere Fahrzeuge) richten Sie bitte an: vk@mth-powerchip.de**
Kam für mich gestern auch ziemlich überraschend

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-