18.01.2006, 16:23
@dark_s
SCHWEIZ! das lese ich ja jetzt erst... da weiß ich nur, dass alleine das mitführen eines radarwarngerätes strafbar ist. einem bekannten wurde an der grenze so eine gerät (unbenützt, originalverpackt, ungeöffnet, im kofferraum liegend) abgenommen, vor ort zerstört und er zu einer hohen geldstrafe (um die 1.000 SFr.) verdonnert.
ich kann mir kaum vorstellen, dass das einsetzen von software weniger probleme verursacht.
SCHWEIZ! das lese ich ja jetzt erst... da weiß ich nur, dass alleine das mitführen eines radarwarngerätes strafbar ist. einem bekannten wurde an der grenze so eine gerät (unbenützt, originalverpackt, ungeöffnet, im kofferraum liegend) abgenommen, vor ort zerstört und er zu einer hohen geldstrafe (um die 1.000 SFr.) verdonnert.
ich kann mir kaum vorstellen, dass das einsetzen von software weniger probleme verursacht.