20.01.2003, 21:12
bigagsl schrieb:federn verändern die "bauartbedingte fahrzeughöhe" und müssen daher eingetragen werden, da genügt die abe nicht. ähnlich ist es bei bremsleitungen, da dies ein eingriff am bremsystem ist. andere scheiben in der serienzange brauchen jedoch nur eine abe. beim auspuff reicht auch die abe.
wer soll da durchblicken? ich nicht!
bigagsl
Du hast vollkommen Recht, letzendlich muß die Änderung eingetragen werden, ist aber zurückgestellt (siehe unten).
Du mußt nur eine Änderungsabnahme durchführen lassen und das Protokoll sowie das Teilegutachten bis zur endgültigen Eintragung in die Fahrzeugpapiere mitführen.
Auszug aus dem Teilegutachten:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den
Fahrzeughalter zu melden.
Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Ziffer Eintragung
13 (Höhe)
33 (Bemerkungen) (z.B.)
(neu festlegen)
M. H&R-FAHRWERKSFEDERN (FEDERKENNZ. V/H: 29 343
VA / 29 343 HA)*