23.01.2006, 11:38
Also ich würde mich auf Pkt. 12 der AGBs beziehen.
Dort ist ganz klar geregelt, wer wann was zu machen hat.
Die (TD) haben die AGBs erstellt, Du hast dem zugestimmt, also klarer Fall.
Du solltest das denen nur auch so kommunizieren (auf was Du dich berufst) und anmerken, dass Du, sollten die sich weigern, einen Rechtsbeistand einsetzen wirst.
Also Licht am Ende des Tunnels.
Dort ist ganz klar geregelt, wer wann was zu machen hat.
Die (TD) haben die AGBs erstellt, Du hast dem zugestimmt, also klarer Fall.
Du solltest das denen nur auch so kommunizieren (auf was Du dich berufst) und anmerken, dass Du, sollten die sich weigern, einen Rechtsbeistand einsetzen wirst.
Also Licht am Ende des Tunnels.
