25.01.2006, 16:37
der Händler hat die Möglichkeit, die defekte Ware, sofern möglich, nachzuarbeiten, so das ein einwandfreier Zustand hergestellt wird.
Erst nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen kannst Du vom Kaufvertrag nach §433 BGB zurücktreten.
Also Vorschlag: Auf Reparatur bestehen, falls dies abgelehnt wird rechtlichen Beistand einholen, da dann nicht mehr mit anderer Reaktion der gegenseite zu rechnen ist.
Ich würde durchaus auch die Werbewirksamkeit von Foren in einer Email erwähnen, denn ein gutes Image ist schnell dahin.
Schaue nach ob die eine Deutsche Niederlassung haben oder ob tatsächlich der Gerichtsstand England wäre - das würde die Kosten in die Höhe treiben im Fall der Fälle.
Das ist was mir dazu einfällt
Erst nach 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen kannst Du vom Kaufvertrag nach §433 BGB zurücktreten.
Also Vorschlag: Auf Reparatur bestehen, falls dies abgelehnt wird rechtlichen Beistand einholen, da dann nicht mehr mit anderer Reaktion der gegenseite zu rechnen ist.
Ich würde durchaus auch die Werbewirksamkeit von Foren in einer Email erwähnen, denn ein gutes Image ist schnell dahin.
Schaue nach ob die eine Deutsche Niederlassung haben oder ob tatsächlich der Gerichtsstand England wäre - das würde die Kosten in die Höhe treiben im Fall der Fälle.
Das ist was mir dazu einfällt