19.10.2003, 15:12
@ redbull-andy: Also Anwalt bin ich (noch) nicht. Bin noch in der Ausbildung
Ansonsten meine ich schon, dass das geht. Der Käufer verpflichtet sich also, den Wagen für eine bestimmte Zeit - meinetwegen 1 Jahr - nicht weiterzuveräußern. Zwingt ihn ja schließlich keiner dazu, so eine Vereinbarung zu treffen.
Eine andere Frage ist, ob so etwas wirksam in AGBen vereinbart werden kann. Dort sind natürlich höhere Anforderungen zu stellen.

Ansonsten meine ich schon, dass das geht. Der Käufer verpflichtet sich also, den Wagen für eine bestimmte Zeit - meinetwegen 1 Jahr - nicht weiterzuveräußern. Zwingt ihn ja schließlich keiner dazu, so eine Vereinbarung zu treffen.
Eine andere Frage ist, ob so etwas wirksam in AGBen vereinbart werden kann. Dort sind natürlich höhere Anforderungen zu stellen.
MINI One
