29.01.2006, 22:01
ich hab meine wieder mittig hinter den Spiegel geklebt
.
das steht auf der Asfinag-Seite in Bezug aufs Aufpicken:
keine Zeile oder Wort von irgendwo nicht gültig
.
PS-edit: hab das grad noch gefunden - die Stellungnahme der ASFINAG :
http://www.asfinag.at/presse/presse_arch...1_2006.htm

das steht auf der Asfinag-Seite in Bezug aufs Aufpicken:
ASFINAG schrieb:Die Vignette ist nach Ablösen von der Trägerfolie gut sichtbar an der sauberen und trockenen Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe, Klebebänder etc., die den direkten Kontakt des Vignettenklebers mit der Scheibe verhindern.
Weiters ist die Vignette bei einer Scheibentemperatur von mehr als 5° Celsius zu kleben. An kalten Tagen sollte daher vor der Vignettenmontage die Fahrzeugheizung eingeschalten und auf die Scheibe konzentriert werden.
keine Zeile oder Wort von irgendwo nicht gültig

PS-edit: hab das grad noch gefunden - die Stellungnahme der ASFINAG :
http://www.asfinag.at/presse/presse_arch...1_2006.htm
ASFINAG schrieb:ASFINAG: Vignette 2006 ist auch hinter dem Rückspiegel gültig
Derzeit kursieren irreführende Mails, wonach das Aufkleben der Vignette nur mehr auf der „linken oberen oder unteren Windschutzscheibe“ eines PKW erlaubt sein soll. „Diese einschränkende Beklebungsweise entspricht nicht der derzeit gültigen Mautordnung“, sagt heute Marc Zimmermann, Sprecher der ASFINAG in einer Aussendung. Fakt ist, dass „ die Vignette - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben ist, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist“ so die derzeit gültige und in Punkt 7 unveränderte Mautordnung, nachzulesen unter http://www.asfinag.at .
Die irreführenden Mails beziehen sich anscheinend auf ein Piktogramm auf der Rückseite der derzeitigen Vignette, welches bloß eine Empfehlung der ASFINAG für die Anbringung der Vignette darstellt. Das Befolgen dieser Empfehlung bewirkt eine vereinfachte und schneller Kontrollmöglichkeit durch die ASFINAG Mautaufsicht und der Polizei, und bei Nichtbefolgung keine Ersatzmautzahlung. Zimmermann: „Demnach ist es auch nach wie vor möglich, seine Vignette hinter dem Rückspiegel anzubringen.“