20.10.2003, 16:40
Also mit dem TÜV ist das so :
Wo kein Kläger da kein Richter.
Wir als Händler sagen aber," laßt es eintragen" und daher bieten wir auch nur Komplettpakete an. Grundsätzlich gilt immer noch, dass die Betriebserlaubnis erlischt und im Fall des Falles kann die Verischerung eine Zahlung verweigern. (Ähnlich wie die Werksgarantien).Bei Leistungssteigerungen erhöhen viele Versicherungen auch die Einstufung.
Grundsätzlich meine ich, dass es jedem selbst überlassen ist, was er macht, aber jeder muss sich auch über die Risiken im Klaren sein und darf dann nachher, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist nicht meckern.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Wir als Händler sagen aber," laßt es eintragen" und daher bieten wir auch nur Komplettpakete an. Grundsätzlich gilt immer noch, dass die Betriebserlaubnis erlischt und im Fall des Falles kann die Verischerung eine Zahlung verweigern. (Ähnlich wie die Werksgarantien).Bei Leistungssteigerungen erhöhen viele Versicherungen auch die Einstufung.
Grundsätzlich meine ich, dass es jedem selbst überlassen ist, was er macht, aber jeder muss sich auch über die Risiken im Klaren sein und darf dann nachher, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist nicht meckern.