20.10.2003, 23:22
COE-BI-1 schrieb:Hallo Leute !
....
Eingetragen muss es von rechtswegen natürlich. Wenn man aber
ein Teilegutachten besitzt und es nicht in die Papiere
übertragen lässt ist es nur eine Ordnungswiedrigkeit, die
10,- Strafe kostet. Dafür hat man aber einen jungfräulichen
KFZ Brief und kann das Auto irgendwann auch mal ohne
Leistungssteigerung, zurückgerüstet, wieder verkaufen.
Das ist das Risiko von 10,- € wert oder ?
coebi
Das finde ich jetz aber sehr interessant!!
Das heisst dann, dass ich nur der Versicherung das Teilegutachten schicken muss, damit die bescheid wissen.
Und zum TÜV muss ich damit nicht mehr? Sorry... bin heut abend nicht mehr so aufnahmefähig... und leider auch bissl off topic.
Gruss Max