21.10.2003, 16:23
allanin schrieb:also erstmal an alle die bisher geantwortet haben und an jene die es evtl noch tun - vielen dank für eure beiträge und das mitleid.
was ich immer noch nicht ganz schnalle, ist das mit der versicherung.
- wenn der gutachter den kleinen für reparabel hält?
- wenn er ihn abschreibt?
ich habe das so verstanden, dass wenn er repariert wird zahle ich die SB der vollkasko, er wird heile gemacht und schluss.
allanin
Wenn er repariert werden kann, kannst Du ihn auf Kosten der Versicherung reparieren lassen und zahlst dann nur die SB. Du kannst den Schaden aber auch auf Gutachtenbasis abrechnen lassen und dann das Auto gecrasht weiter verkaufen oder in einer Hinterhofwerkstatt wieder billig zusammenkloppen lassen. Dann bekommst Du aber nur den Nettowert aus dem Gutachten, also keine Mehrwertsteuer, ausgezahlt.
Wie das beim Totalschaden läuft, weiss ich auch nicht so genau.
Gruß
Patrick