14.09.2006, 09:09
BigBoSS schrieb:Das sind doch total blöde Bestimmungen.Ich selbst hab bei einem Vorgängerauto die vorderen Scheiben leicht (ich glaub 20%) und die hinteren stark (80%) getönt gehabt und es ist durch den Unterschied fast nicht aufgefallen, dass die vorderen überhaupt getönt sind.Wie viel % darf ich hinten maximal tönen? Es steht nur, dass die Splitterschutzfolien vorne einen Transmissionsgrad von 70% nicht unterschreiten dürfen. Kann ich hinten also beliebig tönen? Hat jemand erfahrungen wie sich die Polizisten mit den Bestimmungen in diesem Bereich auskennen? Ich bin mir nicht sicher ob die Folien die ich verbauen möchte auf der Liste angeführt sind. Die Bestätigung über die ordnungsgemäße Anbringung bekomme ich so wie auch das ABE Gutachten. Hat schon jemand erfahrunge mit einer Polizeikontrolle gemacht die ihm seine Folien ganz genau überprüft hat?
Würd ich aber trotzdem nicht mehr machen.
Einfach die hinteren 3 Scheiben stark (70-80%) tönen und gut ist es.
Wennst eine ABE hast, brauchst dir hinten um den Grad der Tönung keine Sorgen machen..