22.10.2003, 13:53
@ keev
Ich denke das sollte in beiden Fällen kein Problem mit der Garantie sein. Die Garantievereinbarungen laufen in den meisten Fällen bis 100 000 Km und Fahrzeug nicht älter als 2 oder 3 Jahre. Trotzdem wird die Garantieübernahme in den meisten Fällen wohl eine genaue Prüfung des Schadens beinhalten.
Richie
Ich denke das sollte in beiden Fällen kein Problem mit der Garantie sein. Die Garantievereinbarungen laufen in den meisten Fällen bis 100 000 Km und Fahrzeug nicht älter als 2 oder 3 Jahre. Trotzdem wird die Garantieübernahme in den meisten Fällen wohl eine genaue Prüfung des Schadens beinhalten.
Richie