24.06.2006, 20:50
funcarver schrieb:Sorry wenn ich da so etwas einwerfe.....
Ich darf die Nebenscheinwerfer einschalten wenn es meiner Sicherheit zu Gute kommt, d.h., das ich besser gesehen werde. Die Nebelschlußleuchte darf ich laut StVo. nur bei einer Sicht unter 50m einschalten, und dann auch nur max. 50km/h schnell fahren! Sorry wenn ich das hier so sage, aber wenn das einer macht, der vor mir lang fährt, der bekommt die volle breitseite Fernlicht zu sehen, auch wenn ich es laut StVo. nicht darf! Sorry, so ist die StVo!
ich war bisher auch der meinung das ich front-nebelscjeinwerfer anmachen kann um besser zu sehen bzw. besser gesehen zu werden (was natürlich für die rückleuchte nicht gilt)
und im ausland bnutze ich die auch als tagfahrlicht und bin bisher noch nicht angehalten worden deswegen.
