24.06.2006, 17:56
R53 schrieb: Gut, dann irre ich mich eben. Fakt ist: wenn hinter mir einer mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern auftaucht, obwohl klare Sicht herrscht, mache ich eben die Nebelschlußleuchte an. Muss ich ja wohl, wenn man soooo wenig sehen kann, oder ?![]()
Sorry wenn ich da so etwas einwerfe.....
Ich darf die Nebenscheinwerfer einschalten wenn es meiner Sicherheit zu Gute kommt, d.h., das ich besser gesehen werde. Die Nebelschlußleuchte darf ich laut StVo. nur bei einer Sicht unter 50m einschalten, und dann auch nur max. 50km/h schnell fahren! Sorry wenn ich das hier so sage, aber wenn das einer macht, der vor mir lang fährt, der bekommt die volle breitseite Fernlicht zu sehen, auch wenn ich es laut StVo. nicht darf! Sorry, so ist die StVo!