23.06.2006, 23:15
Mini-Mike schrieb:Angeblich kann dann der abschließende Händler auch darauf bestehen, dass Garantiearbeiten bei ihm erledigt werden müssen...Das ist richtig. Der Händler, der dir die Garantie verkauft, hat das Recht Reparaturarbeiten zuerst durchzuführen...
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)