31.10.2003, 16:50
Normlerweise steht da "bei der nächsten Befassung der Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren sind diese zu berichtigen"
Sollen die das machen wenn das Auto verkauft ist und ich den abmelde. Vorher komm ich da hoffentlich nicht hin.
Ist halt praktisch wenn man die ganzen TüV- Abnahmebestätigingen nicht mehr im Handschuhfach rumfliegen hat. Zum Glück isses dafür gross genug
Sollen die das machen wenn das Auto verkauft ist und ich den abmelde. Vorher komm ich da hoffentlich nicht hin.
Ist halt praktisch wenn man die ganzen TüV- Abnahmebestätigingen nicht mehr im Handschuhfach rumfliegen hat. Zum Glück isses dafür gross genug
