21.03.2006, 17:48
also ich hab beide seiten drin. und es wurde mir eingetragen. es gibt in der abe irgend son absatz unter welchen vorraussetzungen nur die fahrerseite verbaut werden darf. der chefingeneur des tüv lübeck hat die abe 15 minuten gelesen und mir beide sitze abgenommen. also wird das schon seine richtigkeit haben.