02.09.2006, 11:52
Xaver schrieb:Angestellte Fahrer im öffentlichen Nahverkehr sind ja logischerweise ausgenommen. Können ja vor der Brücke nicht einfach aussteigen und tschüss liebe Fahrgäste, kann jemand von Ihnen Bimmelbahn fahren ? Nicht, dann viel Glück. Aber keine Sorge, die Bahn kennt den Weg.Dann Kann Bahn zum Schnitzeln fahren ... die kennt den Weg wenigstens ...

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