27.03.2006, 17:04
Zetto schrieb:Kommt ganz darauf an. Wenn dein Arzt dir die Fahrtauglichkeit bescheinigt hat, dürfte es wohl kein Problem sein. Wenn er das nicht gemacht hat, ist es eine Abwägung deines Risikos. Im schlechtesten Fall greift wohl sogar §315c Strafgesetzbuch (wie bei Alkoholgenuss) !dank dir.
§ 315c. Gefährdung des Straßenverkehrs. (1) Wer im Straßenverkehr....
2. infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,....
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
