27.03.2006, 21:50
Kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Das Kennzeichen ist doch wie eine Urkunde, die nicht verändert werden darf.
Hier ist mehr darüber zu finden.
StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch
Hier ist mehr darüber zu finden.
StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch

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