28.03.2006, 21:16
uno schrieb:weiss von euch jemand ob ich meinen versicherungsschutz verliere wenn ich mit meiner gipshand autofahre?Es nützt nichts nur die STVO oder das Strafgesetzbuch zu durchleuchten! Das wichtigste für diese Frage sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen!!! Und nach denen hast Du keinen Versicherungsschutz weil es
grobe Fahrlässigkeit ist!
Sagt der Vers.profi

"Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße ausser Acht lässt!!!"
und jeder Richter gibt dem Versicherer recht, das Du das mit einem Gipsarm tust!
Sorry - is aber so!
Landman, my love
