28.03.2006, 21:19
Minimoni schrieb:JA, weil es grobe Fahrlässigkeit ist!danke.
Sagt der Vers.profi))
"Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße ausser Acht lässt!!!"
und jeder Richter gibt dem Versicherer recht, das Du das mit einem Gipsarm tust!
Sorry - is aber so!
