29.03.2006, 19:23
SemtEX schrieb:....aber wenn man nur nach dem gesetzestext geht siehts anders aus:
in dem fall um den es hier geht besteht ja eindeutig keine rechtswidrige absicht (im gegensatz zur reflexfolie oder wenn ich aus einem E ien F klebe, usw).
Also ich weiß jetzt nicht genau was Du meinst, aber hier steht doch eindeutig, daß man die Finger vom Schild lassen soll:
wer das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt
Oder ließt Du da irgend was anderes ?

Und wenn ich nen Aufkleber drauf klebe, verändere ich doch das Schild, oder etwa nicht ?
