30.03.2006, 11:56
Silver-Hawk schrieb:Also ich weiß jetzt nicht genau was Du meinst, aber hier steht doch eindeutig, daß man die Finger vom Schild lassen soll:jo, du liest da echt was anderes:
wer [...] das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt
Oder ließt Du da irgend was anderes ?![]()
Und wenn ich nen Aufkleber drauf klebe, verändere ich doch das Schild, oder etwa nicht ?
genau den wichtigen teil "in rechtswidriger absicht" hast du in deinem letzten beitrag "wegzitiert".
ALLE punkte in dem gesetz beginnen mit "Wer in rechtswidriger Absicht...", und wenn es die nicht gibt, ist auch der rest irrelevant
vielleicht gibts noch nen anderen paragraphen wo das ganze wieder anders ausschaut, aber der hier ist eindeutig