18.04.2006, 12:31
kleinerSchelm schrieb:Wo ist denn da der Unterschied zu der Variante mit dem Aufnehmen und als Download bereitstellenich würde sagen, der unterschied ist, dass sich den film nur runterladen kann, wer VORHER den auftrag zum aufzeichnen erteilt hat.?
Muss man da vielleicht seine GEZ-Mitgliedsnummer angeben ?
an wie viele leute man den film DANACH wiederum weitergibt ist dann jedem selbst überlassen...
genau das selbe wie bei einem normalen videorekorder oder einem pc mit tv-karte...
ps: unter anderem wegen solchen angeboten sind (internet-) pcs ab nächsten jahr auch gez-gebührenpflichtig