23.08.2006, 10:17


@marco: kenne mich auf dem rechtlichen gebiet zwar nicht aus, aber: wenn dein händler dir etwas verkauft, und die mängel nicht aufweist, sprich unfall, so ist dies meiner meinung vertragswiedrig! ein unfallwagen muss als solcher gekennzeichnet werden. wird dies nicht durchgeführt, so liegt meiner meinung ein vertragsbruch zugrunde, da dein vertrag einer urkundenfällschung unterliegt.
um weiter verfahren zu können benötigst du aber ein gutachten, oder hat dir nur ein werkstattmitarbeiter mitgeteilt: "jo der war halt schomma hinne..."?!
bist doch bei nem rechtsanwalt wegen dem unfall oder?! dann stell ihm kurz die frage wie die rechtslage ist.