27.08.2006, 21:30
schampusbasti schrieb:Ja, das war gemeint (siehe post #1), wobei Deine Ausführungen sicherlich rechtlich richtig sind, allerdings nicht gefragt, wobei in der Praxis sicherlich zielführender![]()
Nicht richtig ist, dass in diesem Fall eine 2 Jahresfrist anzunehmen ist. Vielmehr gilt im Falle der Arglist gem 438 III 1 BGB die allgemeine Verjährungsfrist des 195 BGB, d.h. 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt wird... wie oben bereits geschrieben![]()
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Viel Spaß bei Hitec und laß Dich nicht von Jago inhalieren
du hast natürlich recht, was die drei jahre angeht...

werde dem "hündchen" die currywurst anbieten und die anderen sollen eh schrauben anstatt zu essen, wa?