27.08.2006, 17:17
eine weitere möglichkeit besteht natürlich darin... und das haben die anderen wohl gemeint... wegen dem fehlen einer zugesicherten eigenschaft gewährleistungsansprüche geltend zu machen (mindern etc..)... dann gelten die gesetzlichen gewährleistungsfristen (2 jahre... bzw. abkürzung auf ein jahr möglich bei gebrauchten sachen....)
die sache mit der anrechnung von gezogenen nutzungen etc. ist dann natürlich ein anders thema
die sache mit der anrechnung von gezogenen nutzungen etc. ist dann natürlich ein anders thema