29.04.2006, 14:07
Fahren mit Standlicht kostet genauso wie die missbräuchliche Benutzung von Nebelscheinwerfern 10,-. Diese können bar vor Ort entrichtet oder per Datenermittlungsbeleg von der Bussgeldstelle eingetrieben werden.
Das kleine Emblem auf den Kiemen
enthält nur einen Buchstaben.
Aber was für einen.

-Team

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