30.04.2006, 10:44
newbee schrieb:öhm...
also ich habe die info, dass nur die nebelschlußleuchte bis 50 km/h benutzt werden darf...
Die Nebelscheinwerfer und die Kurvenlichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden.
soviel zum thema...![]()
schönen abend...

Genau, weil bei Sicht unter 50m darfst nur noch max. 50km/h fahren, und die Nebelschluß darf man erst einschalten, wenn die Sicht unter 50m ist...
Deswegen darfst max. 50km/h fahren wenn die Nebelschlußl. an ist.... war so was indirektes....
So ähnlich wenn was machst, und der Bolizist will 40€ dafür haben, dann bekommst ne Anzeige, und weil du ne Anzeige bekommst, kriegst auch noch nen Punkt oben drauf

Zurück zum Thema,
Solange ich noch nicht diese Dimm-Tagfahrlichtschaltung im Kleinen habe, riskier ich die 10€ und fahre mit Standlicht+Nebelscheinwerfer
Und da ich ja immer sehr nett zu den Damen&Herren in Grün bin, komme ich vielleicht auch noch mit nem "blauen Auge" davon
Kommt gut in den Mai

Wenn schon Träume, dann die richtigen

http://vimeo.com/20234759
Signatur-Brüder: S C H A T I M M U N G
