24.08.2006, 20:23
Um genau zu sein:
Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruchssteller (die53) von den anspruchsbegründenden Tatsachen (Unfallschaden) Kenntnis erlangt hat (oder durch grobe Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, was hier sicherlich nicht der Fall ist
), zu laufen und beträgt richtigerweise drei Jahre (bei normalen Gewährleistungsansprüchen:2 Jahre)
greez
dajurabasti
Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruchssteller (die53) von den anspruchsbegründenden Tatsachen (Unfallschaden) Kenntnis erlangt hat (oder durch grobe Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, was hier sicherlich nicht der Fall ist

greez
dajurabasti

"Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst."
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