24.08.2006, 19:05
Problem ist nur:
Wird der Wagen bei einem Händler gekauft, hat man kein Problem. Bei Kauf von "privat" muß man schon nach Ablauf von 6 Monaten, ab dem Kauf, dem Verkäufer nachweisen, das er über die Wichtigkeit des Umstandes informiert war. Kann man Ihm das nicht nachweisen ( und wie soll man das ) schauste in die berühmte Röhre.
Selbst als Zeuge erlebt, über zwei Instanzen.
Wird der Wagen bei einem Händler gekauft, hat man kein Problem. Bei Kauf von "privat" muß man schon nach Ablauf von 6 Monaten, ab dem Kauf, dem Verkäufer nachweisen, das er über die Wichtigkeit des Umstandes informiert war. Kann man Ihm das nicht nachweisen ( und wie soll man das ) schauste in die berühmte Röhre.

Selbst als Zeuge erlebt, über zwei Instanzen.