22.08.2006, 16:40
flipsi schrieb:Das ist nicht ganz richtig. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Beweisführung.und das ist leider komplett falsch
[...]

Zitat:[...]der paragraph würde mich aber mal interessieren
Lt. Gesetz gibt's 6 Monate Garantie und 2 Monate Gewährleistung.

die beweislastumkehr gibt es nur innerhalb der gewährleistung, sie hat nichts mit der unterscheidung gewährleistung vs. garantie zu tun.