22.08.2006, 16:40
flipsi schrieb:Das ist nicht ganz richtig. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Beweisführung.und das ist leider komplett falsch
[...]
Zitat:[...]der paragraph würde mich aber mal interessieren
Lt. Gesetz gibt's 6 Monate Garantie und 2 Monate Gewährleistung.
die beweislastumkehr gibt es nur innerhalb der gewährleistung, sie hat nichts mit der unterscheidung gewährleistung vs. garantie zu tun.

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