22.08.2006, 16:20
flipsi schrieb:Das ist nicht ganz richtig. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Beweisführung. Bei einer Garantie muß BMW beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war oder bauartbedingt ist. Bei der Gewährleistung musst Du beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, BMW bekannt war bzw. Du ihn nicht verschuldet hast.
Lt. Gesetz gibt's 6 Monate Garantie und 2 Monate Gewährleistung.
Stimmt so auch nicht ganz, denn gesetzlich gibt es keine Garantie sondern nur Gewährleistung.
Ist alles ziemlich komplex und wohl auch nur von Juristen verständlich zu erklären....Einfach mal auf diesen Link klicken.