22.08.2006, 16:03
SemtEX schrieb:unterschied zwischen "garantie" und "gewährleistung":Das ist nicht ganz richtig. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Beweisführung. Bei einer Garantie muß BMW beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war oder bauartbedingt ist. Bei der Gewährleistung musst Du beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, BMW bekannt war bzw. Du ihn nicht verschuldet hast.
gewährleistung = eine gesetzliche verpflichtung (2 jahre), der umfang ist vorgegeben
garantie = eine freiwillige vertragliche leistung, umfang je nach vereinbarung (z.b. "nur teile werden erstattet, aber nicht der lohn")
also die 2 jare gewährleistung muss bmw gewähren, alles was evtl. danach kommt fällt unter die garantie.
Lt. Gesetz gibt's 6 Monate Garantie und 2 Monate Gewährleistung.