22.08.2006, 15:21
unterschied zwischen "garantie" und "gewährleistung":
gewährleistung = eine gesetzliche verpflichtung (2 jahre), der umfang ist vorgegeben
garantie = eine freiwillige vertragliche leistung, umfang je nach vereinbarung (z.b. "nur teile werden erstattet, aber nicht der lohn")
also die 2 jare gewährleistung muss bmw gewähren, alles was evtl. danach kommt fällt unter die garantie.
gewährleistung = eine gesetzliche verpflichtung (2 jahre), der umfang ist vorgegeben
garantie = eine freiwillige vertragliche leistung, umfang je nach vereinbarung (z.b. "nur teile werden erstattet, aber nicht der lohn")
also die 2 jare gewährleistung muss bmw gewähren, alles was evtl. danach kommt fällt unter die garantie.