13.10.2006, 21:26
da deine werkstatt,händler, keine caritative einrichtung ist sollte die einlagerung mit gebühren verbunden sein. das sollte man ja auf der rechnung einsehen können
weiterhin ist es üblich dass es zwei einlagerungsbelege gibt,einen für den händler,der zweite für den kunden!
hast du die einlagerung bezahlt und den beleg bist du gegen diebstahl und schaden abgesichert.
hast du nichts in der hand,was ich nicht hoffe,hat eventuell jemand unglaublich geschlampt,keine einlagerung berechnet,demzufolge keinen einlagerungsbeleg erstelllt,und im schlimmsten falle irgendwann einen satz übriggebliebene winterräder entdeckt,die wiederum jemand gebrauchen konnte
hört sich alles ziemlich obskur und unprofessionell an.ich meine son satz räder kann überall mal wegkommen,dann haftet der händler aber.
in deinem falle kann ich die vorgehensweise des händlers nich nachvollziehen,woher soll man ohne einlagerungsschein und nummer ersehen können wem welche räder gehören,und wo diese eingelagert sind

weiterhin ist es üblich dass es zwei einlagerungsbelege gibt,einen für den händler,der zweite für den kunden!
hast du die einlagerung bezahlt und den beleg bist du gegen diebstahl und schaden abgesichert.
hast du nichts in der hand,was ich nicht hoffe,hat eventuell jemand unglaublich geschlampt,keine einlagerung berechnet,demzufolge keinen einlagerungsbeleg erstelllt,und im schlimmsten falle irgendwann einen satz übriggebliebene winterräder entdeckt,die wiederum jemand gebrauchen konnte

hört sich alles ziemlich obskur und unprofessionell an.ich meine son satz räder kann überall mal wegkommen,dann haftet der händler aber.
in deinem falle kann ich die vorgehensweise des händlers nich nachvollziehen,woher soll man ohne einlagerungsschein und nummer ersehen können wem welche räder gehören,und wo diese eingelagert sind
