19.08.2006, 19:41
SebastianS schrieb:kann man eigentlich überprüfen ob die Achse vermessen wurde und ob der Lenkwinkelbegrenzer drinne istimmerhin hat mein AH schon vergessen die reifen eintragen zu lassen
und das dann mal schnell nachgeholt als ich sie darauf hingewiesen habe das es eingetragen werden muss
Na ja, der Monteur kümmert sich ja nicht um die TÜV -Abnahme, da hat wohl jemand anders in dem Betrieb gepennt. Aber als dann die Eintagung erfolgte, wird der Sachverständige auf den Lenkeinschlagbegrenzer wohl geachtet haben. Ob die Vorderachse vermessen wurde, kannst du dadurch aber nicht wissen, da im Gutachten kein Vermessungsprotokoll gefordert wird. Also lt. Gutachten nicht gefordert, auch wenn die Praxis bewiesen hat, daß man nicht auf das Vermessen verzichten kann.
( Bei Einbau des JCW Fahrwerks ist das Vermessungsprotokoll dagen im Gutachten gefordert )
Würde dir also Raten, deinen Händler zu fragen und es ggf. nachholen zu lassen. Sollte das Vermessen nicht berechnet worden sein, wird es auch sicher nicht durchgeführt worden sein. Nichts ist schließlich umsonst

Da im Gutachten nicht gefordert, wird es leider aus Unwissenheit dem Kunden oft nicht empfohlen.
Erst wenn nach kurzer Zeit die Reifen runter sind, wird dann bei der Ursachenforschung dem Händler dieser Umstand auffallen.

Zitat:weil da am Fahrwerk gewurschtelt wird muss die Achse neu vermessen werden...
Wenn man also Glück hat, ist ja auch ohne Vermessen und Einstellen alles OK.
