18.08.2006, 11:26
Hallo,
bei mir war es das Datum der Erstzulassung.
Sollte ein Fahrzeug länger auf dem Hof gestanden haben und noch nicht zugelassen worden sein, so hast Du volle Garantiezeit (ist ja auch nen Neuwagen).
Ist der Wagen eine Tageszulassung oder gar gebraucht, so hat die Garantiezeit bereits begonnen.
Gruß, Otze
bei mir war es das Datum der Erstzulassung.
Sollte ein Fahrzeug länger auf dem Hof gestanden haben und noch nicht zugelassen worden sein, so hast Du volle Garantiezeit (ist ja auch nen Neuwagen).
Ist der Wagen eine Tageszulassung oder gar gebraucht, so hat die Garantiezeit bereits begonnen.
Gruß, Otze