08.06.2006, 15:03
warum sprichst du von wett-typen???
bei leasingverträgen mit restwertausgleich wird meines wissens und zumindest bei meinem arbeitgeber nichts geschätzt. hier zählen harte fakten, sprich: am ende der laufzeit kannst du einen käufer benennen oder der leasinggeber verkauft das fahrzeug. je nach erzieltem verkaufspreis gibt es eine abrechnung mit dem kalkulierten restwert.
bei leasingverträgen mit kilometereinstufung erfolgt in jedem fall eine abrechnung der kalkulierten kilometerleistung mit der tatsächlichen kilometerleistung des fahrzeuges zu den vertraglich festgelegten nachbelastungs- oder rückerstattungssätzen (cent/kilometer). meist gibt es hier noch eine freigrenze (z.b. 2500km). dann wird bei seriösen leasinggesellschaften noch ein minderwertgutachten des fahrzeuges angefertigt. hier ist halt die frage, ob am fahrzeug schäden vorhanden sind, die nicht als übliche gebrauchsspuren zu bezeichnen sind. sind schäden vorhanden werden diese gemäß gutachten verrechnet. der kalkulierte restwert spielt hier keine rolle.
kleiner tip. solltest du mit dem gedanken eines leasingvertrages spielen und das auto am ende der laufzeit nicht übernehmen wollen, dann rate ich dir zu einem "kilometer-vertrag". hier brauchst du dir keine gedanken um die wertentwicklung des mini machen. wenn du ihn immer schön hegst und pflegst und die kilometerlaufleistung einhälst, wirst du bei seriösen leasinggesellschaften keine nachzahlung zu befürchten haben.
bei leasingverträgen mit restwertausgleich wird meines wissens und zumindest bei meinem arbeitgeber nichts geschätzt. hier zählen harte fakten, sprich: am ende der laufzeit kannst du einen käufer benennen oder der leasinggeber verkauft das fahrzeug. je nach erzieltem verkaufspreis gibt es eine abrechnung mit dem kalkulierten restwert.
bei leasingverträgen mit kilometereinstufung erfolgt in jedem fall eine abrechnung der kalkulierten kilometerleistung mit der tatsächlichen kilometerleistung des fahrzeuges zu den vertraglich festgelegten nachbelastungs- oder rückerstattungssätzen (cent/kilometer). meist gibt es hier noch eine freigrenze (z.b. 2500km). dann wird bei seriösen leasinggesellschaften noch ein minderwertgutachten des fahrzeuges angefertigt. hier ist halt die frage, ob am fahrzeug schäden vorhanden sind, die nicht als übliche gebrauchsspuren zu bezeichnen sind. sind schäden vorhanden werden diese gemäß gutachten verrechnet. der kalkulierte restwert spielt hier keine rolle.
kleiner tip. solltest du mit dem gedanken eines leasingvertrages spielen und das auto am ende der laufzeit nicht übernehmen wollen, dann rate ich dir zu einem "kilometer-vertrag". hier brauchst du dir keine gedanken um die wertentwicklung des mini machen. wenn du ihn immer schön hegst und pflegst und die kilometerlaufleistung einhälst, wirst du bei seriösen leasinggesellschaften keine nachzahlung zu befürchten haben.