08.06.2006, 20:29
uwe_sternlitz schrieb:hey wolfgang,Wie gesagt, erlaubt ist nur eine 70%-ige Tönung. Alles andere ist illegal...
kann ich mir nicht ganz vorstellen.. was machen denn die ganzen golfs etcpp mit den komplett zunen hinteren scheiben (mit werbung, nicht mit tönung) damit sie als firmenwagen steuervergünstigung bekommen? die können ja nach hinten nichts sehen im prinzip...
gruß
markus
Ob einer die Scheiben mit Werbung zuklebt oder nicht hat aber nichts damit zu tun, ob das Auto ein Firmenwagen ist.