11.12.2003, 13:51
Okay um das leidige Thema zu beenden:
Versicherungsvertragsgesetz steht eindeutig drin das ein Eingriff in den Motor seitens eines Motortunings der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden muss.
Nun kommt es meistens allgemein zu keiner Beitragsanhebung, da in sehr vielen Krafttarifen bei den Versicherern ein Motortuning bis Bsp. ca. 5000 € mitversichert ist, wenn sich die Leistungsanpassung im Rahmen hält. Alles Tuning über den Beitrag wird mit einem Beitragszuschlag berechnet. Dies ist ein normaler Vorgang. Zu einer Typklassenänderung kommt es nur wenn die Leistung drastisch ansteigt. Diese Typklassen werden dann selbst vom Versicherer fest gelegt bzw. errechnet.
So was dann das herausfinden angeht ob ein Motor getunt ist oder nicht, ist mehr als einfach. Motorumbauten wie Leistungssteigerung müssen ja dem TÜV vorgeführt werden. Nun ergibt sich ja auch nach der Vorführung ein Eintrag in den Fahrzeugschein. Also ist das Tuning festgehalten.
Wenn das Tuning also nicht eingetragen ist, ist es ebenso einfach. Es bilden sich ja Verschleißspuren. Diese sehen komplett anders aus alsbei einem getunten Fahrzeug im Vergleich zur Serie.
Also kann man es auch an einem komplett zerlegtem Fahrzeug feststellen oder der Motor verändert war oder nicht...
Grüße
Toby
Versicherungsvertragsgesetz steht eindeutig drin das ein Eingriff in den Motor seitens eines Motortunings der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden muss.
Nun kommt es meistens allgemein zu keiner Beitragsanhebung, da in sehr vielen Krafttarifen bei den Versicherern ein Motortuning bis Bsp. ca. 5000 € mitversichert ist, wenn sich die Leistungsanpassung im Rahmen hält. Alles Tuning über den Beitrag wird mit einem Beitragszuschlag berechnet. Dies ist ein normaler Vorgang. Zu einer Typklassenänderung kommt es nur wenn die Leistung drastisch ansteigt. Diese Typklassen werden dann selbst vom Versicherer fest gelegt bzw. errechnet.
So was dann das herausfinden angeht ob ein Motor getunt ist oder nicht, ist mehr als einfach. Motorumbauten wie Leistungssteigerung müssen ja dem TÜV vorgeführt werden. Nun ergibt sich ja auch nach der Vorführung ein Eintrag in den Fahrzeugschein. Also ist das Tuning festgehalten.
Wenn das Tuning also nicht eingetragen ist, ist es ebenso einfach. Es bilden sich ja Verschleißspuren. Diese sehen komplett anders aus alsbei einem getunten Fahrzeug im Vergleich zur Serie.
Also kann man es auch an einem komplett zerlegtem Fahrzeug feststellen oder der Motor verändert war oder nicht...
Grüße
Toby