07.11.2006, 14:35
Xaver schrieb:Könnte man den Fall der "höheren Gewalt" eventuell auch anwenden ?Höhere Gewalt ist kein versicherter Schadenfall und somit entsteht daraus kein Sonderkündigungsrecht - es sei denn es geht damit der Entfall der versicherten Sache einher ...

![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)