07.11.2006, 14:35
Xaver schrieb:Könnte man den Fall der "höheren Gewalt" eventuell auch anwenden ?Höhere Gewalt ist kein versicherter Schadenfall und somit entsteht daraus kein Sonderkündigungsrecht - es sei denn es geht damit der Entfall der versicherten Sache einher ...

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