08.11.2006, 12:39
lindiman schrieb:Hmm, früher war es "in" das man den Zweitwagen von Papa bei der Versicherung angemeldet hat...das brachte ne niedriegere Rabattstufe und evtl. den "öffentlichen Dienst"- Rabatt
Ja gute Idee, Lindi. So kann das funktionieren. Einziger Haken hier - leider - Zweitwagenregelung auf den jungen Herrn greift nicht, da er mit 20 Jahren zu Jung ist.
Die Zweitwagenregelung mit SF2 und die 85% geht hier nur, wenn der Wagen auf den Vater oder die Mutter angemeldet wird ( Halter und Versicherungsnehmer ) Dann fährt er mit dem Vertrag seiner Eltern und kann den sich, am Besten mit Alter 23 übertragen lassen.
Vielleicht gäbe es noch ne Möglichkeit, über Kundenkinderregelung. Da sollte der junge Herr ma bei der Auto - Versicherung seiner Eltern anrufen. Vielleicht haben die eine solche Sondereinstufung.
Cheers,
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