22.12.2003, 23:42
eS schrieb:natürlich blenden die, und zwar wie die sau!genauso wie die nebelschlussleuchte
deshalb:
bitte nur vorschriftsmässigen einsatz
Unterschreib!
nicweb schrieb:Also erstmal zum Blenden: Quatsch dass Nebelscheinwerfer blenden... die sind ja nicht umsonst so tief und nicht nach oben ausgerichtet.
1. Sie sollen Nebel ja auch unterleuchten
2. Auf nasser Straße oder bei reifglatter Straße reflektiert diese.
Deshalb ist ein Einsatz bei Sichtweiten über 50 Meter schlicht verboten.
Gruß, Gerhard
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.