30.11.2006, 15:52
hosenscheisser schrieb:ich spreche von nachweis und ned gebabbel!
ein Nachweis besteht aus:
-exakter Uhrzeit
-exakten GPS Koordinaten
-mindestens durch 10 unabhängigen Zeugen in allen Details bestätigt
-Video- und Fotobeweismaterial
-amtl. Beglaubigung durch König Ludwig II. persönlich
speziell angesichts des fünften punktes sehe ich für eine Aufenthaltsgenehmigung äußerst schwarz. (und komm jetzt mim eifelchen, der is ehrenbürger, da er wunderbare bayerische automobile bastelt! da kannst du einfach mit deinem schwedischen holzwurmlieferanten ned mithalten!)
Lang lebe die könglich-bayerische Rechtsprechung!!!


