31.12.2003, 14:19
BicycleRepairman schrieb:Hi!
Übrigens reicht die Visitenkarte hinter dem Wischer rein rechtlich nicht mehr aus. Wenn der fahrer nach einer "angemessenen" Wartezeit nicht auftaucht muss man sowas bei der Polizei melden, sonst ist es Unfallflucht.
CU
H-B
Stimmt! Und das Problem ist die Definition von "angemessene" Wartezeit! Die geht nämlich bis ca. 2 Stunden. Ausnahmen gibbet natürlich, z.B., wenn eine Frau bei Nacht einen Parkrempler verursacht, kann sie auch schon eher den Unfallort verlassen, muss dann aber zur nächsten Polizeidienststelle.
Gruß, Thorsten
![[Bild: BRG-2.gif]](http://www.yes-it-is.de/mediac/400_0/media/BRG-2.gif)