06.07.2007, 17:51
Die AGB´s hab ich auch schon mit einem lachenden und einem weinenden auge betrachtet. ich höhre dieses semester gerade agb und verbraucherschutzrecht, also wenn er in irgendeinem fall auf seine ags verweisen sollte (wenn er mal erreichbar ist ) dann ist es ein schlechter witz. man kann per agb nicht alle möglichen probleme auf den kunden abwälzen 
allerdings finde ich mimas frage auch sehr interessant, gibt es irgendwelche schriftstücke mit bestätigungen zusagen etc ????

allerdings finde ich mimas frage auch sehr interessant, gibt es irgendwelche schriftstücke mit bestätigungen zusagen etc ????
![[Bild: smilie_272.gif]](http://www.smilietown.de/smilies/sonstige/smilie_272.gif)
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