05.01.2007, 13:08
It_is_Love schrieb:Geht das auch ohne das ich ne Einzugsermächtigung ausstellen muß ?
Zum Beispiel über Dauerauftrag oder sowas?
Ich mag Einzugsermächtigungen ned - nachdem mich die Telekom einmal um mehrere Monatsgehälter erleichtert hat.
Verstehe ich nicht....
Wenn der Dauerauftrag von deinem Konto abgebucht wurde, hast du definitiv kein Rückgriffsrecht mehr auf die Zahlung.
Bei einer Einzugsermächtigung kannst du sechs Wochen nach der Abbuchung die Zahlung wegen Widerspruch zuzürckgehen lassen. Egal, ob die Abbuchung zu recht oder zu unrecht erfolgt ist.
