11.01.2007, 11:32
Sascha du hast im Grunde genommen Recht (aus Verkäufer-Sicht) 
Als Käufer habe ich das Recht ein Auto zu bekommen was auch die angegebene Leistung hat. Hat das Auto nicht die angegebene Leistung habe ich ein Recht auf Nachbesserung. Wird oder kann nicht nachgebessert werden (was ich hier eigentlich nicht verstehen kann; ein Software-Update hätte vieleicht schon den Fehler behoben) müsste ich doch vom Vertrag zurücktreten können wegen Nichterfüllung.
Es ist klar dass der Händler Verlust macht, weil Tati schon im Brief steht. Es kann aber auch nicht sein dass sie einen Vorführer kauft der zum Neuwagepreis angeboten wird nur um den Verlust des Händlers zu kompensieren... Ich hätte da ehrlich gesagt kein Verständnis für!

Als Käufer habe ich das Recht ein Auto zu bekommen was auch die angegebene Leistung hat. Hat das Auto nicht die angegebene Leistung habe ich ein Recht auf Nachbesserung. Wird oder kann nicht nachgebessert werden (was ich hier eigentlich nicht verstehen kann; ein Software-Update hätte vieleicht schon den Fehler behoben) müsste ich doch vom Vertrag zurücktreten können wegen Nichterfüllung.
Es ist klar dass der Händler Verlust macht, weil Tati schon im Brief steht. Es kann aber auch nicht sein dass sie einen Vorführer kauft der zum Neuwagepreis angeboten wird nur um den Verlust des Händlers zu kompensieren... Ich hätte da ehrlich gesagt kein Verständnis für!

Manta Manta ist Dirty Dancing für Männer